Für Kinder bis 12 Jahre ist der Eintritt frei (mit Begleitung). Eintritt zu den Veranstaltungen ist ab 16 Jahren möglich, bzw. im Brückenstadl ab 17 Jahren. Es gilt das Österreichische Jugendschutzgesetz. https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/jugend/jugendschutz.html